Wichtige Informationen für BG-Teilnehmer:innen
In der Regel übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger die Kursgebühren.
Um ein reibungsloses Abrechnungsverfahren zu gewährleisten, benötigen wir zu Kursbeginn folgendes BG-Abrechnungsformular vollständig ausgefüllt, mit Firmenstempel und Unterschrift versehen.
Aktuell liegen uns bei folgenden Unfallversicherungsträgern Besonderheiten im Abrechnungsverfahren vor:
• BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
• BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
• Unfallkasse Baden-Württemberg
• Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Um sicherzustellen, dass die Kosten für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernommen werden können, informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger über die genauen Abrechnungsmodalitäten.