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Wichtige Informationen für BG-Teilnehmer:innen

In der Regel übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger die Kursgebühren. 
Um ein reibungsloses Abrechnungsverfahren zu gewährleisten, benötigen wir zu Kursbeginn folgendes BG-Abrechnungsformular vollständig ausgefüllt, mit Firmenstempel und Unterschrift versehen.
Aktuell liegen uns bei folgenden Unfallversicherungsträgern Besonderheiten im Abrechnungsverfahren vor: 
•    BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
•    BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
•    Unfallkasse Baden-Württemberg
•    Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Um sicherzustellen, dass die Kosten für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernommen werden können, informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger über die genauen Abrechnungsmodalitäten.